Im Arbeitsrecht vertrete ich seit fast 20 Jahren Arbeitgeber- und Arbeitnehmerinteressen. Die Beratung und Vertretung in allen Fragen des Individualarbeitsrechts (wie Kündigungsschutzverfahren, arbeitsvertragsrechtliche Probleme, Annahmeverzug, Urlaubsrecht usw.) sind dabei ebenso Schwerpunkt und Spezialgebiet meiner Tätigkeit wie die Interessenvertretung im kollektiven Arbeitsrecht, insbesondere im Betriebsverfassungsrecht. Ich war mehrfach Mitglied von Einigungsstellen bei Verhandlungen über einen Interessenausgleich und Sozialplan anlässlich von Betriebsschließungen.
Im betrieblichen Alltag wird zwar regelmäßig zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerinteressen polarisiert. Für die anwaltliche Praxis ist es aber durchaus von Vorteil, bei Vertretung einer Seite auch die allgemeinen Strategien des jeweils anderen „Lagers“ zu kennen. Dies kann auch für interessengerechte außergerichtliche Einigungen förderlich sein.
Besonders wichtig ist im Arbeitsrecht die Einbeziehung sozialrechtlicher Folgen etwa einer Kündigung oder eines Aufhebungsvertrages.
Im Sozialrecht bin ich seit vielen Jahren ebenfalls als Fachanwalt unter anderem mit Beratung und Vertretung auf allen Gebieten des Sozialgesetzbuchs (Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Unfallversicherung, Kindergeldrecht, Schwerbehindertenrecht, Opferentschädigungsrecht u.a.) sowie im Zusammenhang mit der Problematik sogenannter „Scheinselbständigkeit“ (Vertretung auch im Rahmen von Statusfeststellungsklagen und bei Betriebsprüfungen) befasst.
Als Fachanwalt für Arbeitsrecht und Sozialrecht nehme ich jährlich an umfassenden Fortbildungsveranstaltungen teil oder bin auch als Referent tätig.
Des Weiteren bin ich auch in weiteren Rechtsgebieten engagiert, insbesondere im Bereich des allgemeinen und besonderen Zivilrechts (Bürgerliches Recht, Vertragsrecht, Haftungs- und Schadensersatzrecht, Familienrecht, Erbrecht, Mietrecht, Verkehrsrecht), des Gesellschaftsrechts und Insolvenzrechts.