Rechtsanwalts­kanzlei Martin Janner

Vita

  • Seit 2009 selbständige Kanzlei in Penzberg
  • Fachanwalt für Sozialrecht seit 2015
  • Fachanwalt für Arbeitsrecht seit 2003
  • Seit 2000 Rechtsanwalt in Penzberg
  • 1996 bis 2000 Justiziar in einem internationalen Konzern
  • 1993 und 1996 Erstes und Zweites Juristisches Staatsexamen München
  • 1988 bis 1992 Studium der Rechtswissenschaften an der Freien Universität Berlin und der Humboldt Universität Berlin

Veröffentlichungen

Mitautor im Anwaltshandbuch „Sanierung und Insolvenz“, 1.-3. Auflage 2019, gerade erschienen 4. Auflage 2023/2024, Verlag  C.H.Beck

Ehrenämter und Mitgliedschaften

  • Seit 2020 Mitglied des Stadtrates der Stadt Penzberg
  • Münchener Rechtsanwaltskammer
  • Deutscher Anwaltsverein
  • 2012 bis 2022 Vorsitzender des Vorstands Musikfreunde Penzberg und Umgebung e.V.
  • Beirat Bund Naturschutz OG Penzberg
  • Seit 2023 Vorstand im Kulturverein tonArt metropol Penzberg

 

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Portrait von Rechtsanwalt Martin Janner

Motive und Leitbilder der Kanzlei

Wir haben in Deutschland das große Glück, in einem demokratischen Rechtsstaat zu leben. Die Rechtsstaatlichkeit ermöglicht es uns, subjektive Rechte auch dort wahrzunehmen und durchzusetzen, wo andere diese ignorieren möchten.

Mandatsaufnahme

Nach Vereinbarung eines Besprechungstermins schildern Sie mir im Rahmen der Mandatsaufnahme den Sachverhalt. Mit aller Sorgfalt erarbeiten wir sodann juristische Lösungen unter Berücksichtigung der jeweils unmittelbaren Auswirkungen sowie auch etwaiger langfristiger Konsequenzen. Zunächst suchen wir nach Möglichkeiten der außergerichtlichen Streitbeilegung. Gemeinsam entwickeln wir Strategien, wie auf der Grundlage geltenden Rechts Ihre Ansprüche außergerichtlich oder vor Gericht am effektivsten durchgesetzt oder gegnerische Ansprüche abgewehrt werden können. Im Rahmen der Vertragsgestaltung geht es um einen vorausschauenden Blick über denkbare Eventualitäten, um künftige Probleme oder Streitigkeiten zu vermeiden.

Kosten

Ein Erstberatungsgespräch wird laut RVG in Höhe von € 190 zzgl. Umsatzsteuer berechnet, sofern nichts anderes vereinbart.

Ansonsten rechne ich entweder nach Zeitaufwand im Rahmen einer individuell getroffenen Honorarvereinbarung ab oder – falls eine Vereinbarung nicht getroffen wird - nach der gesetzlichen Honorarordnung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG). Hier werden die Gebühren streitwertabhängig bemessen oder es gelten Rahmengebühren.

Bei sozialer Bedürftigkeit besteht auch die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe oder Beratungshilfe zu beantragen. Die entsprechenden Formulare hierzu finden Sie im Downloadbereich.

 

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Kanzlei in schönem Büroraum mit Blick in die Berge