Mitautor im Anwaltshandbuch „Sanierung und Insolvenz“, 1.-3. Auflage 2019, gerade erschienen 4. Auflage 2023/2024, Verlag C.H.Beck
Wir haben in Deutschland das große Glück, in einem demokratischen Rechtsstaat zu leben. Die Rechtsstaatlichkeit ermöglicht es uns, subjektive Rechte auch dort wahrzunehmen und durchzusetzen, wo andere diese ignorieren möchten.
Nach Vereinbarung eines Besprechungstermins schildern Sie mir im Rahmen der Mandatsaufnahme den Sachverhalt. Mit aller Sorgfalt erarbeiten wir sodann juristische Lösungen unter Berücksichtigung der jeweils unmittelbaren Auswirkungen sowie auch etwaiger langfristiger Konsequenzen. Zunächst suchen wir nach Möglichkeiten der außergerichtlichen Streitbeilegung. Gemeinsam entwickeln wir Strategien, wie auf der Grundlage geltenden Rechts Ihre Ansprüche außergerichtlich oder vor Gericht am effektivsten durchgesetzt oder gegnerische Ansprüche abgewehrt werden können. Im Rahmen der Vertragsgestaltung geht es um einen vorausschauenden Blick über denkbare Eventualitäten, um künftige Probleme oder Streitigkeiten zu vermeiden.
Ein Erstberatungsgespräch wird laut RVG in Höhe von € 190 zzgl. Umsatzsteuer berechnet, sofern nichts anderes vereinbart.
Ansonsten rechne ich entweder nach Zeitaufwand im Rahmen einer individuell getroffenen Honorarvereinbarung ab oder – falls eine Vereinbarung nicht getroffen wird - nach der gesetzlichen Honorarordnung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG). Hier werden die Gebühren streitwertabhängig bemessen oder es gelten Rahmengebühren.
Bei sozialer Bedürftigkeit besteht auch die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe oder Beratungshilfe zu beantragen. Die entsprechenden Formulare hierzu finden Sie im Downloadbereich.